Thema |
Gegenseitiger Respekt |
Störungsfreier Unterricht |
Mitverantwortung für eine saubere Schule |
Handygebrauch |
Regel |
Alle Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht, sich gegenüber ihren Mitschülerinnen und Mitschülern und allen in der Schule tätigen Erwachsenen respektvoll zu verhalten. |
Alle Schülerinnen und Schüler haben das Recht auf störungsfreien Unterricht und die Pflicht, jegliche Störungen zu unterlassen. Alle Lehrerinnen und Lehrer haben das Recht, ungestört unterrichten zu können. |
Alle sind mitverantwortlich für eine saubere und freundliche Schule. Verunreinigungen, Müll, Beschädigungen, Zerstörungen jeglicher Art sind überall im Schulgebäude und auf dem Schulgelände verboten. |
Handys, Smartphones und alle elektronischen Geräte*, auch Kopfhörer müssen während des gesamten Schultages ausgeschaltet bzw. außer Betrieb sein bzw. dürfen nicht genutzt werden. |
Konsequenz bei Missachtung |
- deutliche Zurechtweisung und pädagogisches Gespräch
- Klassenbucheintrag
- Verweis in eine parallele Lerngruppe
- Beratung
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- deutliche Zurechtweisung und pädagogisches Gespräch
- Klassenbucheintrag
- Verweis in eine parallele Lerngruppe
- Beratung durch Trainingsraumlehrer, Beratungslehrer oder Schulsozialarbeiter
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- deutliche Zurechtweisung und pädagogisches Gespräch
- Klassenbucheintrag
- Beseitigung von Müll
- Wiedergutmachung bzw. Schadensersatz bei Beschädigung (wenn möglich durch Eigenleistung)
- Sozialdienst (d.h. entsprechende Tätigkeit für die Schulgemeinschaft)
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- deutliche Zurechtweisung und Abnahme des Handys
- Eintrag Klassenbuch
- Rückgabe am Ende des jeweiligen Schultages (15:40 Uhr bzw. 13:15 Uhr, Abholort: Sekretariat)
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Wiederholung |
Im Wiederholungsfalle bzw. bei besonderer Schwere des Regelverstoßes:
- vorübergehender Ausschluss vom Unterricht (ggf. Abholung durch Eltern)
- Ordnungsmaßnahme
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Im Wiederholungsfalle bzw. bei besonderer Schwere des Regelverstoßes:
- vorübergehender Ausschluss vom Unterricht (ggf. Abholung durch Eltern)
- Ordnungsmaßnahme bzw. pädagogische Konferenz
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Im Wiederholungsfalle bzw. bei besonderer Schwere des Regelverstoßes:
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Bei Uneinsichtigkeit oder mehrfachem Regelverstoß:
- Rückgabe nur an Eltern am Folgetag
- kein Verbleib des Handys in der Schule übers Wochenende bzw. an Feier- oder Ferientagen
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Beteiligte |
Klassenlehrer Fachlehrer Abteilungsleitung Schulleiter |
Klassenlehrer Fachlehrer Abteilungsleitung Schulleiter |
alle Fachkräfte |
alle Fachkräfte |